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   LG Dortmund, 27.04.2007 - 3 O 460/06   

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https://dejure.org/2007,30274
LG Dortmund, 27.04.2007 - 3 O 460/06 (https://dejure.org/2007,30274)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27.04.2007 - 3 O 460/06 (https://dejure.org/2007,30274)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27. April 2007 - 3 O 460/06 (https://dejure.org/2007,30274)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2007 - 3 O 460/06
    Dies folgt aus den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft (BGHZ 156, 46 ff. = II ZR 387/02, BGH XI ZR 106/05, Rdnr. 28).

    Dessen Höhe bemisst sich nach dem Wert der Beteiligung im Kündigungszeitpunkt, weil der Anleger, da seiner Kündigung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts keine Rückwirkung zukommt, an den bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft im Verhältnis seiner Beteiligung teilnimmt (BGHZ 156, 46 ff.).

    Das Kündigungsrecht kann dadurch ausgeübt werden, dass der Anleger der Bank den Geschäftsanteil anbietet (BGHZ 156, 46 ff.).

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2007 - 3 O 460/06
    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05, Palandt § 280 Rdnr. 58 ff.) ist eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet.

    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospektes nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH Urteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04 und Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2007 - 3 O 460/06
    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospektes nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH Urteil vom 16.05.2006, XI ZR 6/04 und Urteil vom 13.03.2007, XI ZR 159/05).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2007 - 3 O 460/06
    Dahinstehen kann, ob der Klägerin Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren, maßgebliche Betreiber, Manager und Prospektherausgeber zustehen, denn sie kann diese Ansprüche nicht nach § 9 Abs. 3 VerbrKG dem Rückzahlungsanspruch der Bank entgegensetzen (BGH Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05).
  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2007 - 3 O 460/06
    Es ist deshalb sachgerecht, auf die Rechtsbeziehung zu der Fondsgesellschaft abzustellen (BGH II ZR 304/00).
  • OLG Dresden, 03.11.1999 - 8 U 1305/99

    Rückforderungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

    Auszug aus LG Dortmund, 27.04.2007 - 3 O 460/06
    In der Regel kann der Verbraucher zwar bei einem verbundenen Geschäft gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB im Falle der Nichtigkeit des finanzierten Vertrages die weiteren Zahlungen der Kreditraten verweigern und von dem Kreditgeber die Rückzahlung bereits geleisteter Kreditraten verlangen (Palandt, § 359 Rdnr. 7, OLG Dresden ZIP 2000, 180 ff.).
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